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Abkommen zwischen der Republik Island und der Republik Ungarn über die Vermeidung der Doppelbesteuerung

15.12.2005

Abkommen zwischen der Republik Island und der Republik Ungarn über die Vermeidung der Doppelbesteuerung

Am Mittwoch, den 23. November 2005, unterzeichnete S.E. Herr Sveinn Björnsson, akkreditierter Botschafter für die Republik Ungarn mit Sitz in Wien, das Abkommen zwischen der Republik Island und der Republik Ungarn über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Von ungarischer Seite unterzeichnete Herr Dr. Albert Molnár, Staatssekretär des ungarischen Finanzministeriums, das Abkommen. Anwesend dabei waren Mitarbeiter des ungarischen Außenministeriums und des ungarischen Finanzministeriums.

Das Abkommen beinhaltet ausschließlich die Einkommenssteuer.

In den nächsten Monaten werden die isländische Regierung und die ungarische Regierung an einer raschen Umsetzung der Gültigkeit des Abkommens in beiden Vertragsstaaten arbeiten. Das Abkommen wird hoffentlich am 1. Jänner 2007 in Kraft treten.



 

 

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